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Sonntag, 28. Juli 2024

Eine Verleumdung ist im Allgemeinen eine falsche Behauptung, die den Ruf einer Person schädigt. Was tun bei Rufschädigung des eigenen Unternehmens durch unwahre Tatsachenbehauptungen?

Meinungsäußerungen sind grundsätzlich zulässig 

Wie Sie sicherlich wissen sind Meinungsäußerungen, gleich ob diese in Bild, Schrift oder Wort erfolgen oder ob diese analog oder digital kundgetan werden, zulässig. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. 

Genauso wie es jedem Menschen erlaubt ist, beispielsweise seine politische Meinung zu einem Thema zu verbreiten, ist es jedem Supermarktkunden möglich, seine Erfahrungen in dem konkreten Geschäft bei dem konkreten Betreiber zu kommunizieren. 

Vor diesem Hintergrund sind natürlich auch sonstige Rezensionen im Internet durch die Meinungsfreiheit geschützt und dementsprechend zulässig. Auf der anderen Seite der Meinungsfreiheit ist natürlich auch den Rechten und Interessen des Unternehmens, das bewertet worden ist, hinreichend Rechnung zu tragen, indem diese mit dem vorgenannten und in Einklang gebracht werden. 

Bei Internetbewertungen ergibt sich der grundrechtliche Schutz auf Seiten des Unternehmers in aller Regel aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bzw. dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; auch Unternehmen als solche, d.h. losgelöst von Ihnen angehörenden Personen, und juristische Personen erfahren aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK als sozialer Geltungsanspruch, der das unternehmerische Ansehen in der Öffentlichkeit schützt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2015, Az. VI ZR 340/14), einen grundrechtlichen Schutz.


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Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Mittwoch, 18. November 2020

Dirk Massat - Rufmord bei Facebook? Eine Diffamierung ist im Allgemeinen eine falsche Behauptung, die deinen Ruf schädigt?

Wer auf Social Media den Hass sucht, muss nicht weit klicken. Unter fast jedem geteilten Zeitungsartikel finden sich Kommentare, die oft bis weit unter die Gürtellinie gehen. Mal geht es um ein politisches Thema, oft aber auch um prominente Einzelpersonen. 

Teils harmlose Äußerungen lösen da einen Shitstorm aus, der nicht selten in üblen Beleidigungen gipfelt. Doch was, wenn nicht die Masse „nur“ blind ihre Wut entlädt, sondern einzelne Personen gezielt den Ruf eines anderen Menschen zu zerstören versuchen? Rufmord nennt man das. Jemand verbreitet ins Blaue hinein Gerüchte oder sogar bewusst Lügen über eine Person, um ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu zerstören. 

Beides strafbar. Üble Nachrede heißt das eine im Strafrechtsterminus: Wer Dinge behauptet, die dem öffentlichen Ansehen eines anderen schaden können, ohne nachweisen zu können, dass die Behauptung wahr ist, macht sich strafbar. Schlimmer noch die Verleumdung. Hier wird sogar bewusst über einen anderen Menschen gelogen. Ein Horror, wenn das auf der eigenen Pinnwand passiert. Im ersten Moment fühlt man sich überrumpelt, doch hilflos muss in einer solchen Situation niemand sein.

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